Flussgebietseinheit (FGE)
Größte zu bewirtschaftende Raumeinheit nach EG-WRRL, die jeweils einem Flussgebiet entspricht. Für Deutschland wurden 10 Flussgebietseinheiten festgelegt (s. § 1b Abs. 1 WHG).[1]
Quellen
Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan und den Maßnahmenprogrammen für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein 2016–2021 Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz
Einzelnachweise
Weblinks
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html