Cross Compliance

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Die Gewährung von EU-Direktzahlungen ist ab dem Jahr 2005 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz, besser bekannt als "Cross Compliance", geknüpft. Welche Vorschriften im einzelnen relevant sind, regelte bis 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, die durch die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vom 19.01.2009 abgelöst wurde. Die schrittweise Einführung von Cross Compliance, die auch Pflanzenschutzmaßnahmen betrifft, ist mittlerweile abgeschlossen. Die Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. So muss zum Beispiel ein Weinbaubetrieb, der auch Ackerflächen bewirtschaftet und hierfür Direktzahlungen erhält, die Cross Compliance Anforderungen auch auf den Rebflächen einhalten. Cross Compliance ersetzt nicht die nationalen Fachrechtsbestimmungen. Diese sind neben den Cross Compliance-Anforderungen ebenfalls einzuhalten, und zwar auch dann, wenn sie diese übersteigen.

Quellen

B. Altmayer, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2012): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 7. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße. 


Weblinks

BMELV: Cross Compliance