Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln)
Mit der seit dem 14. Juni 2011 anzuwendenden EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln wurden vor allem die Anforderungen an die Prüfung und Zulassung bzw. Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen innerhalb der Europäischen Union einheitlich geregelt. Weitere Regelungen der Verordnung betreffen z. B. die Aufzeichnungspflicht, Überwachung und Kontrollen sowie den Parallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln.
Zentrale Elemente der Verordnung sind die Festlegung einheitlicher Bewertungsgrundsätze z. B. für Wirkstoffe, die gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmittelzulassungen innerhalb festgelegter Zonen (Norden, Mitte, Süden) sowie die Erhöhung des Schutzniveaus für Verbraucher, Anwender und die Umwelt.
Siehe dazu auch Pflanzenschutzgesetz.
Quellen
B. Altmayer, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2012): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 7. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße.