Rechtliche Vorgaben im Bereich Saatgut- und Sorten des Gemüsebaus

Aus Hortipendium
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Portal: Gemüsebau

Gemüsesorten von Gemüsearten, die in der EG-Artenliste aufgeführt sind, dürfen nur in den Handel gebracht werden, wenn sie bei den Sortenschutzbehörden angemeldet sind und eine Zulassung bekommen haben:


Gemeinschaftliches Sortenamt der EU = Community Plant Variety Office (CPVO)

Das Amt ist eine Agentur der Europäischen Union und verwaltet ein Sortenschutzsystem, das sich über die 27 Mitgliedsstaaten erstreckt. Das Gemeinschaftliche Sortenamt hat sein Online-Antragssystem auf zusäztliche Sorten erweitert.
Dieser neue Service, verfügbar seit 23/03/2010, ermöglicht es Nutzern Anträge auf Gemeinschaftlichen Sortenschutz „online“ zu stellen. Zur Zeit gibt es diese Möglichkeit der Antragstellung nur in Englisch aber das Gemeinschaftsamt wird das System vor Jahresende auch auf Deutsch, Niederländisch und Französisch verfügbar machen. Zur Zeit können „Online“ Anträge für Sorten folgender Arten gestellt werden:

  • Beta vulgaris L. ssp. vulgaris var. altissima Döll
  • Chrysanthemum L.
  • Lactuca sativa L.
  • Lolium perenne L.
  • Prunus persica (L.) Batsch.
  • Rosa L.
  • Solanum tuberosum L.
  • Triticum aestivum L.
  • Triticum durum Desf.


Das Gemeinschaftsamt wird das System zügig auf weitere Arten ausweiten. Sortenschutzanträge auf Papierformularen bleiben natürlich weiterhin möglich.

Weitere Details der Behörde gibt es im Internet auf der Homepage des CPVO-Office

Bundessortenamt (BSA) der Bundesrepublik Deutschland in Braunschweig

In unserem Internetangebot finden sich neben vielen interessanten Hinweisen auf die Tätigkeit des Bundessortenamtes vielfältige Sorteninformationen in den "Beschreibenden Sortenlisten", die Sie kostenfrei online einsehen oder als Druckwerk beim Bundessortenamt beziehen können. In ihnen werden alle in Deutschland und zum Teil in Europa zugelassenen Sorten in ihren wichtigsten Merkmalen beschrieben und geben somit wichtige Hinweise insbesondere für den Saat- und Pflanzgutverbraucher und die Offizialberatung, aber auch für alle, die sich in Beruf, Schule, Studium oder privat mit Sorten der wichtigsten Pflanzenarten beschäftigen. Neben den Beschreibenden Sortenlisten können auch weiterhin Informationen über die neu zugelassenen Sorten der landwirtschaftlichen Arten direkt nach den Entscheidungen der Sortenausschüsse in übersichtlicher Form über diese Internetseite abgerufen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die monatlichen Bekanntmachungen des Bundessortenamtes in unserem Amtsblatt, dem "Blatt für Sortenwesen", online einzusehen. Ein nur mit Passwort zugänglicher Bereich unseres Internetangebotes richtet sich an unsere Antragsteller, das heißt Züchter, die beim Bundessortenamt einen Antrag auf Sortenzulassung und/oder Sortenschutz stellen. Dieser Antrag kann vollelektronisch gestellt werden, ein Service, den das Bundessortenamt als erstes Sortenamt anbietet. Weiterhin können in diesem Bereich alle verfügbaren Daten und Ergebnisse der in Prüfung befindlichen Sorten abgefragt werden.

Weitere Details der Behörde gibt es im Internet auf der Homepage des Bundessortenamtes.
Folgende Datailinformationen des Bundessortenamtes sind von besonderem Interesse: