Pflanzenschutz-Kontrollprogramm

Aus Hortipendium
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Nach § 34 Pflanzenschutzgesetz sind die nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörden für die Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften und der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und Auflagen zuständig. Als zuständige Bundesbehörde wirkt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.

Mit dem im Jahr 2004 eingeführten Bund-Länder-Programm zur Überwachung des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollen nach bundeseinheitlichen Standards

  • die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vor allem beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überwacht werden.
  • gegebenenfalls die Nichtbeachtung von Vorschriften durch angemessene Maßnahmen, einschließlich der Verfolgung und Ahndung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, abgestellt werden.

Die einzuhaltenden Standards bei den Kontrollen sind in einem einheitlichen Handbuch zusammengefasst, das in regelmäßigen Abständen überprüft und den aktuellen Entwicklungen angepasst wird. In Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit der Durchführung der Kontrollen beauftragt.


Quellen

B. Altmayer, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2012): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 7. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße. 


Weblinks

BVL: Pflanzenschutz-Kontrollprogramm