Chemische Unkrautkontrolle
Hohe gesetzliche Hürden haben zum Ziel, die Anwendung von Herbiziden im öffentlichen Bereich auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Entsprechend der bisherigen gesetzlichen Regelungen muss unterschieden werden zwischen genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Flächen.
Inhaltsverzeichnis
Genehmigungsfreie Flächen
- landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker-, Obst- und Gemüsebau)
- forstwirtschaftlich genutzte Flächen
- Hausgärten („bewirtschaftete Fläche“)
Genehmigungspflichtige Flächen
- öffentliche Grünanlagen (Parks, öffentliche Ziergärten, Straßenbäume, Schwimmbäder)
- Sportanlagen, einschließlich Aschenbahnen, Tennisflächen, Golfanlagen etc.
- Friedhöfe (Wege, Gräber, Bäume)
- Parkplätze und Garageneinfahrten
- Industrie- und Gewerbegelände (z.B. Tank- oder Materiallager)
- Hofreiten
- Verkehrsflächen (Straßen, Parkplätze, Gehwege, Gleise, Flugplätze)
Anträge auf Genehmigung
Anträge auf Genehmigung von Herbizidanwendungen im kommunalen Bereich müssen in schriftlicher Form bei Genehmigungsbehörden erfolgen. Für eine zügige Bearbeitung sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:
- genaue Flächenangaben (Bezeichnung, Lage, Größe)
- ausführliche Begründung
- Personal mit Sachkunde-Nachweis
- Vorschläge zur Mittelauswahl
Entsprechend der Gesetzeslage sind in Rheinland-Pfalz Genehmigungsanträge zu stellen an:
- die untere Landespflegebehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung): Flächen mit gärtnerischer Nutzung im weitesten Sinne (Parkanlagen bis hin zu Friedhof oder Rasensportplätze)
- die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier: Nichtkulturland-Flächen, Wege und Plätze
Verschärfte Bestimmungen
Für Diuron, den letzten Herbizidwirkstoff mit Dauerwirkung, bestand bereits ein Anwendungsverbot auf wassergebundenen und versiegelten Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung in die Kanalisation oder Oberflächengewässer ausgeht.
Die universell eingesetzten „Roundup-Präparate“ (Wirkstoffe: Glyphosat und Glyphosat-Trimesium) besaßen ähnliches nur in abgeschwächter Form als Auflage und Hinweis in der Gebrauchsanweisung. Vor dem Hintergrund zunehmender Gewässerbelastungen wurde mit der Novellierung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungs-Verordung ebenfalls ein Anwendungsverbot auf entsprechenden Flächen erteilt.
Damit diese Bestimmungen auch im privaten Bereich greifen, sind besondere Abgabebedingungen für den Handel erlassen worden. Sollen Mittel mit den genannte Wirkstoffen auf abschwemmungsgefährdeten Flächen zum Einsatz kommen, dürfen sie vom Handel nur noch abgegeben werden, wenn eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorgelegt wird. Diese Bestimmung ist streng genommen eine erste Rezeptpflicht für Pflanzenschutzmittel.
Alternative zu Pflanzenschutzmitteln
Der Einsatz des Rotofix-Gerätes ist zur Zeit die einzige Alternative zu Pflanzenschutzmittel. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Walzenstreichgerät zur Anwendung von Roundup Ultra auf Wegen oder Plätzen mit harten Oberflächenbelägen.
Mit einer Art rotierender Teppichwalze wird das Herbizid auf die vorhandenen Unkräuter gestrichen. Um Tropfverluste zu vermeiden wird mit einem Herbizid-Schaumgemisch gearbeitet. Die Walze wird mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand über die Bodenoberfläche geführt, sodass nur die Pflanzen, nicht aber der Oberflächenbelag mit dem Mittel in Kontakt kommt.
Das Rotofix-Gerät wurde von der Biologischen Bundesanstalt geprüft und anerkannt. Intensive Untersuchungen belegen, dass durch die neue Gerätetechnik auch auf kritischen Flächen ein unbeabsichtigter Austrag von Glyphosat fast vollständig zu verhindern ist. Aus diesem Grunde besteht, im Gegensatz zur üblichen Spritzanwendung, die Möglichkeit Genehmigungen für Glyphosat-Einsatz mit dem Walzenstreichgerät zu bekommen. Folgende Bedingungen müssen allerdings gewährleistet sein:
- harte Oberflächenbeläge, wie Steine, Platten (damit die Räder nicht einsinken und der Abstand zwischen Walze und Belag gewahrt bleibt)
- Oberflächenbelag ohne größere Löcher, die beim Überfahren zu Bodenkontakt führen können.
- Die Flächengestaltung muss den Einsatz des Gerätes zulassen (schwierige Bereiche, z.B. Parkbänke oder Papierkörbe müssen mit anderen Verfahren gepflegt werden)
Das Walzenstreichgerät ist mit 60 cm Arbeitsbreite für den Handbetrieb ausgelegt. Um eine
vergleichbare Wirkung wie mit der Spritzbehandlung zu erzielen, müssen zwei Behandlungen (Überfahrten) einkalkuliert werden. Kleine Unkrautpflanzen werden beim ersten Mal nicht erreicht. Im Vergleich zum Spritzverfahren bedeutet das natürlich einen höheren Arbeitsaufwand, garantiert aber eine wurzeltiefe Unkrautbeseitigung.