Applikationstechnik

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Im Freiland erfolgt die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel in der Regel im Spritz- oder Sprühverfahren. Das Nebeln ist nur in Unterglas-Kulturen üblich. Als Trägermedium dient Wasser, in das die Mittel eingerührt werden. Bei der Ausbringung muss die zerstäubte Spritzbrühe an die Pflanzenteile angelagert werden. Daneben gibt es noch Sonderformen der Ausbringung wie z. B. das Aushängen von Dispensern (Konfusionsmethode gegen Apfelwickler).


Einflussfaktoren

Der Erfolg einer Pflanzenschutzmaßnahme hängt von vielen Einflussgrößen ab, die bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln zu berücksichtigen sind. Daraus wird verständlich, warum die optimale Brühe- und Wirkstoffmenge keine konstante Größe ist, sondern in Abhängigkeit von den oben angeführten Einflussfaktoren zu betrachten ist.

  • Biologie und Lebensweise des Schaderregers
  • Wirkungseigenschaften der Präparate
  • Wirkstoffwechsel
  • Luftfeuchtigkeit
  • Entwicklungsstadium der Pflanze
  • Wirkungsspektrum der Präparate
  • Temperatur zum Anwendungszeitpunkt
  • Wasseraufwandmenge
  • Aktueller Zustand der Pflanze
  • Dosierung der Pflanzenschutzmittel
  • Bodenfeuchtigkeit
  • Tropfengröße



Ausbringungsverfahren

Je nach Form des Pflanzenschutzmittels werden verschiedene Ausbringungsverfahren angewandt

Ausbringen von Flüssigkeiten Beispiele Ausbringen von Feststoffen Beispiele
Spritzen Herbizide Streuen Granulate, z.B. Bodenherbizide
Streichen Blattherbizide
Wundbehandlungsmittel an Gehölzen
Stäuben Pflanzenschutzmittelpulver, Gesteinsmehle
Gießen Ausbringung von Nematoden zur Schnakenbekämpfung im Rasen Stecken Pflanzenschutzmittelstäbchen in Erden
Tauchen Von Gewächsen in Phosphitdüngerlösung vor der Pflanzung Auslegen Von Giftködern zur Schädlingsbekämpfung
Sprühen Fertigsprays für den Haus- und Kleingartenbereich
Spritzverfahren mit speziellen Sprühgeräten
Injizieren Von systemischen Mitteln in Baumstämme oder Wurzeln

Die gängigste Methode zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist das Spritzverfahren. Als Trägermedium dient Wasser, in das die Mittel eingerührt werden. Bei der Ausbringung muss die Spritzbrühe an die zu behandelnden Pflanzenteile angelagert werden. Daneben gibt es noch Sonderformen der Ausbringung wie z. B. das Streichen von Herbiziden.

Spritzen

Die Behandlungsflüssigkeit (Spritzbrühe) wird unter Druck über Düsen ausgebracht. Es wird ohne Trägerluftstrom gearbeitet.

Die kinetische Energie (Bewegungsenergie) der Spritztröpfchen muss so groß sein, dass die abbremsende Wirkung des Luftwiderstands überwunden wird. Beim Spritzverfahren werden Gestängespritzgeräte und Schlauchspritzen verwendet. Das Spritzverfahren findet außerdem bei der Unkrautbekämpfung Verwendung, da hierbei die geringe Abdriftgefahr der großen Tropfen positiv zu bewerten ist.

Sprühen

Die Behandlungsflüssigkeit (Brühe) wird von den Düsen zerstäubt und mit Hilfe von Gebläseluft zu den Zielfläche transportiert. Die Tropfen können daher wesentlich kleiner bleiben, wodurch der Brüheaufwand pro Flächeneinheit sinkt. Durch die höhere Schwebefähigkeit steigt allerdings die Gefahr der Abdrift, der man durch möglichst exakt geführte Luftströmungen entgegenzuwirken versucht. Um die Abdrift zu minimieren, werden heute zunehmend auch Düsen verwendet, die ein größeres Tropfenspektrum erzeugen.

Gießen

Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit der Gießkanne (z.B. Topfbehandlung bei Zierpflanzen).

Streuen

Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in Granulatform (z.B. Schneckenkorn).

Fehlerhafte Ausbringungsverfahren

Zu vermeiden sind:

Anwendung bei Wind, Hitze und Regen
Feine Tropfen werden durch Wind verfrachtet und gelangen dann auf Nachbarflächen. Dort können sie Schäden an Kulturpflanzen oder an der Umwelt verursachen.
Deshalb: Keine Anwendung bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s
Feine Tropfen verdunsten sehr schnell. Je nach Wirkstoff ist dann eine Anlagerung oder ein Eindringen des Wirkstoffes in die Pflanze nicht mehr möglich.
Deshalb: Möglichst keine Anwendung bei Temperaturen über 25° oder einer rel. Luftfeuchte unter 30%
Zu schnelles fahren
Ab einer Fahrgeschwindigkeit von 8 km/h nehmen Verteilungsqualität und Anlagerungsverhalten stark ab. Zu langsames Fahren ist unwirtschaftlich.
Deshalb: Arbeitsgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 8 km/h wählen.
Über- und Unterdosierung
  • Gefahr der erhöhten Rückstände auf dem Erntegut
  • unnötige Umweltbelastung
  • Pflanzenschädigung möglich (Toxizität)
  • höhere Kosten
  • Wirkung bleibt unzureichend
  • vorzeitige Resistenzbildung möglich.
Deshalb: Vor Arbeitsbeginn die benötigte Menge an Pflanzenschutzmittel richtig ausrechnen, das Pflanzenschutzgerät auslitern und richtig einstellen
Restmengen
Beseitigung von Restmengen ist sehr problematisch.
Deshalb: Bedarf richtig ausrechnen und Gerät richtig einstellen. Beseitigung der „technischen Restmenge“ (= unvermeidbare Reste in Pumpe, Leitungen und Armatur)

Bedeutung der Tropfengröße

Abhängigkeit der Tropfenzahl von der Tropfengröße (links) und Einfluss der Tropfengröße auf das Belagsbild (rechts)

Der Durchmesser der Spritztröpfchen ist von großer Bedeutung. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Brühemenge, die man für die vollständige Benetzung einer Oberfläche braucht umso geringer ist, je kleiner die Tröpfchen sind. So erbringt eine Halbierung des Tropfendurchmessers die achtfache Tropfenzahl. Die damit abdeckbare Fläche vergrößert sich deutlich. Daher arbeiten Sprühverfahren mit relativ geringen Tropfengrößen, die zudem den Vorteil haben, dass sie einen gleichmäßigeren Belag ergeben.

Auch für die Schwebefähigkeit und daraus resultierend das Abdriftverhalten, sowie für Abtropfverluste ist die Tropfengröße von entscheidender Bedeutung. Tabelle 1 zeigt die Abhängigkeit dieser Parameter von der Tropfengröße sowie die Abhängigkeit der Tropfengröße vom Ausbringungsverfahren. Kleinere Tropfen haben jedoch, vor allem im Zusammenhang mit Trägerluft und der Luftrichtung, den gravierenden Nachteil, dass sie stark abdriftgefährdet sind. Deshalb werden zunehmend abdriftarme Antidrift- oder Injektordüsen eingesetzt, die ein größeres Tropfenspektrum erzeugen (300 – 400 µm).

Bedeutung der Tropfengröße bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Ausbringverfahren Nebeln (1) Sprühen Spritzen Spritzen mit Schlauchleitung
Tropfengröße in µm (2) 1-15 10-400 100-400 400-600
Abdrift sehr stark stark mittel schwach
Trägerluftstrom ja ja nein nein
Abtropfen nein schwach schwach - mittel stark

(1) nur in Unterglas-Kulturen üblich
(2) µm = 1 Mikrometer = 1/1000 mm

Düsen

Gruppierung von Düsen bezüglich Typ und Tropfenspektrum. Je dunkler der Hintergrund je grober das Tropfenspektrum
Flachstrahldüsen
Universal- bzw. Standarddüsen Antidriftdüsen Pralldüsen Injektordüsen
LU (Lechler)
XR (Teejet)
ISO F (Hardi)
AD (Lechler)
DG (Teejet)
LD (Hardi)
TT (Teejet)
"lang gebaute" kompakte Pralldüsen
1. Generation
ID (Lechler)
AI (Teejet)
Injet (Hardi)
TD (Agrotop)
AVI (Agrotop)
1. Generation
IDK (Lechler)
MD (Hardi)
AirMix (Agrotop)
ITT
2. Generation
IDN (Lechler)
2. Generation
IDKN (Lechler)
AirMix, NoDrift (Agrotop)


Brüheaufwandmenge und –konzentration

Grundsätzlich steht die Brüheaufwandmenge nicht in direktem Zusammenhang mit der biologischen Wirksamkeit der Spritzung. Entscheidend ist vielmehr, dass eine bestimmte Wirkstoffmenge gleichmäßig auf der Zielfläche verteilt wird.

Ansetzen der Spritzbrühe

Beim Ansetzen sollte Folgendes beachtet werden:

  • Gewicht beziehungsweise Menge der auszubringenden Mittel grundsätzlich nicht abschätzen, sondern stets abwiegen oder abmessen = Notwendige Aufwandmenge (Konzentration) exakt berechnen
  • Möglichst nur im Freien abwiegen bzw. abmessen, nie in Wohnräumen, Stallungen oder Lagerräumen für Lebens- bzw. Futtermittel.
  • Präparate gemäß Gebrauchsanleitung unter laufendem Rührwerk in den mindestens halb gefüllten Behälter geben
  • Behälter erst zur Hälfte mit Wasser füllen, dann die Präparate zugeben
  • Bei Mischungen erst Granulate (WG), dann Pulver (WP), dann Suspensionskonzentrate (SC), und erst zuletzt Emulsionskonzentrate (EC) in den Tank geben
  • Pulverförmige Mittel und Granulate über Einspülsieb mit Wasser einspülen (Geräte ohne Einspülvorrichtung: Anteigen notwendig)
  • Flüssige PSM können direkt in den Flüssigkeitsbehälter gegossen werden
  • Rührwerk stets laufen lassen (gleichmäßige Verteilung der Präparate im Wasser)
  • Behälter nicht über Nennvolumen befüllen und Gerät nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Überschäumen beim Befüllen muss vermieden werden (Zusatz von Schaumstopp)
  • Bei Zusatz von Additiven (Netzmitteln) Gebrauchsanweisung genau beachten


Einstellung eines Sprühgeräts

Vor der richtigen Einstellung eines Sprühgerätes steht die Überlegung, welche Brüheaufwendung pro Flächeneinheit ausgebracht werden kann und wie hoch die anzuwendende Konzentration sein soll. Die exakte Einstellung eines Sprühgeräts ist Voraussetzung für die Ausbringung der gewünschten Mittel- und Brühemenge, für eine hohe biologische Wirksamkeit der eingesetzten Mittel und möglichst geringe Abdrift- und Abtropfverluste. Die für den Brüheaufwand je ha entscheidenden Einflussgrößen

  • Fahrgeschwindigkeit
  • Arbeitsbreite
  • Anzahl offener Düsen
  • Brüheausstoß

müssen aufeinander abgestimmt werden, damit die gewünschte Brühemenge ausgebracht werden kann. Das folgende Rechenschema leistet dazu Hilfestellung:
Einstellung eines Sprühgerätes.

Berechnung der Dosierung

Die auszubringende Menge eines Pflanzenschutzmittels steht in der Gebrauchsanleitung. Sie wird je nach Kultur unterschiedlich angegeben.

Flächenkulturen (Gemüsebau, Zierpflanzenbau, Baumschule, Öffentliches Grün): l bzw kg je ha
Rechnung: angegebene Aufwandmenge x zu behandelnde Fläche (in der jeweiligen Dimension ha oder m2)

Raumkulturen (Obstbau, Baumschule): l bzw. kg x lfd. m Kronenhöhe und ha
Rechnung: angegebene Aufwandmenge x Kronenhöhe in m x ha
Kronenhöhe wird gemessen vom untersten bis zum obersten Blatt eines Baumes. Abstand vom Boden bis zu den ersten Blättern bleibt unberücksichtigt.

Beispiel für Flächenkulturen:

Vorgaben Berechnung
Aufwandmenge Pflanzenschutzmittel: 1,5 l/ha 1.500 ml/ha : 10.000 m2 = 0,15 ml/m2 Pflanzenschutzmittel
zu behandelnde Fläche: 50 m2 0,15 ml/m2 x 50 m2 = 7,5 ml Pflanzenschutzmittel
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha 1.000 l/ha : 10.000 m2 = 0,1 l/m2
0,1 l/m2 x 50 m2 = 5 l Wasser

Fahrgeschwindigkeitskontrolle

Düsenausstoß und Fahrgeschwindigkeit bestimmen den Aufwand an Behandlungsflüssigkeit je Flächeneinheit. Da die Fahrgeschwindigkeit durch die zur Verfügung stehenden Gänge weitgehend vorgegeben ist, sollte sie vor den weiteren Rechenschritten als erstes ermittelt werden.

Vorgehensweise bei der Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit

  • Möglichst im Feld (Praxisbedingungen) eine gewisse Fahrstrecke abmessen (mind. 50 m), Anfangs- und Endpunkt gut sichtbar markieren.
  • Messstrecke im gleichen Gang und mit gleicher Drehzahl wie bei der späteren Arbeit durchfahren, dabei darauf achten, dass schon beim Überfahren der Anfangsmarkierung die Endgeschwindigkeit erreicht ist.
  • Zeitbedarf zum Überfahren der Messstrecke stoppen (möglichst auf zehntel Sekunden genau).
Die Umrechnung auf km/ha erfolgt nach folgender Formel:

Düsenausstoß berechnen

Der Gesamtdüsenausstoß dividiert durch die Anzahl geöffneter Düsen ergibt den Einzeldüsenausstoß. Mithilfe dieses Wertes kann dann in Düsentabellen die richtige Düsengröße ausgewählt werden. Der in den Tabellen gleichfalls angegebene, notwendige Druck dient aber nur als grobe Orientierung. Druckverluste im Leitungssystem, ungenaue Manometer oder Düsenverschleiß machen eine genaue Ausliterung erforderlich. Sie ist zu wiederholen, wenn der Flüssigkeitsausstoß von der Sollmenge abweicht.

Ausbringmenge an Spritzflüssigkeit:

  • Ackerbau 200 – 400 l/ha
  • Obstbau 150 – 250 l/lfd. m Kronenhöhe und ha
  • Zierpflanzenbau 1.000 – 2.000 l/ha je nach Größe der Pflanzen


Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Ausliteren (Ermittlung des richtigen Spritzdruckes)

Das Auslitern kann nach zwei verschiedenen Methoden erfolgen. Es sollte sich jedoch nicht auf die Messung einer einzigen Düse beschränken, da zufällige Abweichungen vom Mittelwert aller Düsen zu einer ungenauen Berechnungsgrundlage führen würde. Die beiden folgenden Verfahren bieten in dieser Hinsicht mehr Sicherheit:

Methode 1

Unter mehrere Düsen werden Messbecher gestellt bzw. bei Sprühgeräten werden Schläuche auf die Düsen gesteckt. Flüssigkeit eine Minute lang auffangen.

Methode 2

Mit randvollem Behälter eine Minute spritzen und anschließend die Füllstandsdifferenz im Spritzbehälter messen. Da bei letzterer Methode die Flüssigkeit schwer aufgefangen werden kann, darf sie nur bei Neugeräten oder wenn sichergestellt ist, dass keine Spritzmittelrückstände mehr im Sprühgerät vorhanden sind, angewendet werden.

Folgende Arbeitsschritte sind beim Auslitern erforderlich:

  • Fass füllen, Schlepper mit festgestellten Gashebel laufen lassen und Zapfwelle einschalten.
  • Pflanzenschutzgerät einschalten, Druck gemäß Tabelle auswählen und einregeln
  • Wenn nach Methode 2 vorgegangen wird, muss der Behälter erneut randvoll aufgefüllt werden (Schlepper und Zapfwelle unverändert weiterlaufen lassen).
  • Pflanzenschutzgerät bei vorher eingestelltem Überdruck eine Minute einschalten
  • Füllstand im Messgefäß (Methode 1) = Düsenausstoß in l/min bzw. fehlende Flüssigkeit im Behälter mit Messgefäß auffüllen (Methode 2) = Düsenausstoß in l/min

Sowohl die Fahrgeschwindigkeit als auch der erforderliche Arbeitsdruck müssen während der Spritzarbeit exakt eingehalten werden, da sonst entweder überdosiert wird oder es verbleiben Restmengen im Behälter, die mit großem Aufwand entsorgt werden müssen.

Mittelbedarf je Behälterfüllung

Wenn richtig gerechnet und ausgelitert worden ist, wird die vorgesehene Flüssigkeitsmenge je Flächeneinheit genau ausgebracht. Damit aber auch das Pflanzenschutzmittel richtig dosiert wird, muss die in das Pflanzenschutzgerät einzufüllende Menge entsprechend der zu behandelnden Fläche ebenfalls richtig berechnet werden.

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:


Maßnahmen zur Abdriftvermeidung

Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in Wohnbereiche vermeiden

Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die an Hausgärten, Spielplätze oder Wohnbereiche allgemein angrenzen, gerät häufig zum Ärger der Beteiligten. Durch unbeabsichtigtes Abdriften geringer Mengen der Behandlungsflüssigkeit kann sich der Nachbar belästigt, oder gar in seiner Gesundheit bedroht fühlen.

Die Behandlung der genannten Grundstücke erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen. Dies gilt insbesondere für Winzer und Obstbauern bei der Arbeit mit Gebläsesprühgeräten.

In diesen Raumkulturen werden Wassermengen zwischen 400 und 800 l/ha mit zur Seite oder nach oben gerichteten Düsen ausgebracht. Der Gebläseluftstrom trägt die Tropfen zur Laubwand. Dabei kann ein Teil der ausgebrachten Spritzflüssigkeit durch die Laubwand hinaus geblasen und vom Wind erfasst und verdriftet werden. Schäden an Pflanzen treten nicht auf, da keine Herbizide mit Sprühgeräten ausgebracht werden. Beschwerden und Regressforderungen resultieren in der Regel aus der Kontamination von reifen Früchten und Gemüse oder der Verschmutzung von Gegenständen (Auto, Wäsche u. a.).

Vorsorge von Seiten der Gemeinde

Grundsätzlich sollte darauf hingewirkt werden, dass zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wohnbereichen hinreichend breite Grenzflächen (z.B. Straßen) vorgesehen und/oder Hecken oder Gehölzstreifen zum Schutz angepflanzt werden.

Vorsorge des Anwenders

Neben dem Ergreifen besonderer Vorsichtsmaßnahmen ist vor allem auch eine sensible Vorgehensweise den betroffenen Nachbarn gegenüber vonnöten, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Hierzu zählen:

  • Information des Nachbarn
  • Möglichst 24 Stunden vor der geplanten Behandlung
  • Zweck der Maßnahme erläutern
  • zur Anwendung kommende Pflanzenschutzmittel auf Wunsch mitteilen
  • Auf Wunsch des Nachbarn Folien zum Abdecken empfindlicher Kulturen zur Verfügung stellen.
  • Vermeiden oder Vermindern der Abdrift durch:
  • Beachtung der Windrichtung
  • Unterlassen bzw. Einstellen der Ausbringung bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 3 m/sec (Blätter und dünne Zweige bewegen sich)
  • bei der Herbizidausbringung möglichst tiefes Führen des Spritzgestänges über der Zielfläche (50 cm)
  • Wahl großtropfiger Düsen (erhebliche Minderung des Abdriftrisikos)
  • Abschirmung der Nachbarfläche sofern möglich.
  • Sicherheitsabstand einhalten: d.h. Randreihen von außen nach innen behandeln oder gegebenenfalls unbehandelt belassen.

Ist trotz aller Vorsicht Abdrift aufgetreten, hat der Anwender Betroffene unverzüglich zu informieren und gegebenenfalls Schadensregulierung zu veranlassen.

Vorsorge des Nachbarn

Besonders gefährdet sind Kulturen, die frisch verzehrt werden (z.B. Salate, Obst) und sich in unmittelbarer Nähe zu behandelnder Grundstücke befinden. In diesen Fällen sollte der Nachbar seine Kulturen aus Vorsorgegründen abdecken. Der Nachbar kann die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf einem angrenzenden Grundstück insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung von Stoffen (= Abdrift) die Benutzung seines Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt (§ 906 BGB).

Mindestabstände bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern

Landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Flächen, auf denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, sind in der Regel direkt öffentlich zugänglich (z.B. über Feldwege) bzw. unmittelbar dazu benachbart. Dabei kann es möglicherweise zu einer Exposition unbeteiligter Dritter, sog. Umstehender oder Anwohner, durch die Pflanzenschutzmittel kommen. Als „Umstehende“ werden Personen bezeichnet, die sich zeitweise in der Umgebung der zu behandelnden Flächen aufhalten (z.B. Spaziergänger, Jogger). Anwohner sind als Personen definiert, die in der Umgebung der zu behandelnden Flächen arbeiten oder wohnen.

Um den Schutz dieser Personengruppen zu gewährleisten, heißt es in § 13(1) PflSchG:

„Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muss, dass ihre Anwendung im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf das Grundwasser …hat.“

Dem Anwender obliegt also eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung auch in den Richtlinien der guten fachlichen Praxis ihren Ausdruck findet. Dort heißt es, dass Abdrift grundsätzlich zu vermeiden ist, und dass ausreichende Abstände zu Wohngebieten, Garten-, Freizeit und Sportflächen einzuhalten sind.

Um diese Abstände genauer zu definieren, wurden in Deutschland folgende gesetzliche Regelungen getroffen:

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müssen die Antragsteller vom Bund erlassene Leitlinien zur Expositions- und Risikoabschätzung von Umstehenden und Anwohnern berücksichtigen. Ergänzend zu diesen Leitlinien wurden durch das BVL Mindestabstände festgelegt, die zum Schutz dieser potenziell gefährdeten Personengruppen vom Anwender immer einzuhalten sind:

Anwendungen in Flächenkulturen: Mindestabstand 3 m
Anwendungen in Raumkulturen: Mindestabstand 5 m


Bei einer Unterschreitung dieser Mindestabstände ist mit einer schädlichen Auswirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die o.g. Personengruppen zu rechnen.

Sollten im Einzelfall größere Abstände notwendig sein, würden diese als Anwendungsbestimmung für das betreffende Pflanzenschutzmittel festgesetzt werden.

Quelle

B. Altmayer, B. Fader, M. Harms, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2010): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 6. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße. 

B. Brückner, M. Geyer, J. Ziegler (2008): Spargelanbau. Ulmer Verlag. Stuttgart. ISBN 978-3-8001-4627-7

J. Ziegler, L. Aldenhoff, B. Borgmeyer (2002): Pflanzenschutz Spargel. DLR Rheinpfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Horst Knewitz (2010): Sachkunde im Pflanzenschutz. Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück. Bad Kreuznach. 

Klein et al. (2005): Sachkundig im Pflanzenschutz. 11. Auflage Auflage. Ulmer Verlag. Stuttgart. ISBN 3-8001-4751-3

Nolting, H.-G. (16. Dezember 2011): Bekanntmachung über Mindestabstände, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern einzuhalten sind (BVL/02/27). In: Bundesanzeiger Nr. 4. Seite 75. 

www.bvl.bund.de
www.bmelv.de

Siehe auch